Prüfung von Geschäftspartnern nach § 299 StGB
Risikobewertung und Compliance-Check bei Drittparteien. Wie Unternehmen ihre Lieferketten auf Korruptionsrisiken prüfen müssen.
Prüfleitfaden anfordernCompliance-Prüfung nach § 299 StGB
Wir sind die unabhängige Prüforganisation für technische Transparenz und Antikorruptions-Richtlinien in der Waren-Logistik. Unser Auftrag: die rechtskonforme Gestaltung von Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 299 StGB.
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Beratungstermin anfragenDie Norm erfasst das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils für einen Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb. Ebenso strafbar ist die Annahme eines solchen Vorteils durch den Angestellten oder Beauftragten. Die Vorteilsgewährung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit stehen und eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung fördern.
Als Vorteil ist jede objektive Besserstellung des Angestellten oder Beauftragten zu verstehen, auf die er keinen Rechtsanspruch hat. Dazu zählen nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachleistungen, Dienstleistungen, Rabatte, Einladungen zu Veranstaltungen oder die Übernahme von Reisekosten. Auch immaterielle Vorteile wie berufliche Förderung oder die Vermittlung von Kontakten können tatbestandsmäßig sein, sofern sie geeignet sind, die geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen.
Eine unlautere Bevorzugung liegt vor, wenn der Angestellte oder Beauftragte seine Entscheidung nicht mehr allein nach sachlichen Kriterien wie Preis, Qualität oder Service trifft, sondern aufgrund des gewährten Vorteils. Die Bevorzugung muss geeignet sein, den Wettbewerb zu verfälschen. Entscheidend ist die objektive Eignung zur Beeinflussung, nicht die tatsächliche Wirkung im Einzelfall. Die Rechtsprechung stellt dabei auf die Verkehrsauffassung und die branchenüblichen Gepflogenheiten ab.
Der Angestelltenbegriff des § 299 StGB ist weit auszulegen. Er umfasst alle Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen stehen, unabhängig von der Art der Tätigkeit oder der Vergütung. Beauftragte sind Personen, die aufgrund eines Auftragsverhältnisses für ein Unternehmen tätig werden, etwa Handelsvertreter, Berater oder freie Mitarbeiter. Auch Organmitglieder wie Geschäftsführer oder Vorstände können als Beauftragte ihres Unternehmens angesehen werden.
Ja, der Anwendungsbereich erstreckt sich gemäß § 5 Nr. 16 StGB auf Taten, die von einem Deutschen im Ausland begangen werden. Zudem können auch Auslandstaten von Ausländern erfasst werden, wenn sie einen Inlandsbezug aufweisen, etwa wenn das geschädigte Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat oder die Tat auf den deutschen Markt einwirkt. Die Rechtsprechung des BGH hat den Anwendungsbereich in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet, um Korruption in internationalen Lieferketten zu bekämpfen.
Ein wirksames Compliance-Management-System muss klare Richtlinien zur Annahme und Gewährung von Vorteilen enthalten, regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter vorsehen und ein anonymes Hinweisgebersystem etablieren. Zudem sind risikobasierte Due-Diligence-Prüfungen bei Geschäftspartnern durchzuführen. Die Dokumentation aller Maßnahmen ist entscheidend, um im Verdachtsfall die Sorgfalt des Unternehmens nachweisen zu können. Wir empfehlen die Implementierung eines zertifizierten Compliance-Management-Systems nach IDW PS 980.
Prüfmatrix nach § 299 StGB
Unsere standardisierte Prüfmatrix umfasst 47 Kontrollpunkte entlang der Wertschöpfungskette. Sie deckt alle relevanten Tatbestandsmerkmale der Bestechung im geschäftlichen Verkehr ab, von der Vorteilsgewährung bis zur Pflichtverletzung.
Dokumentationspflichten und Nachweisführung
Die revisionssichere Dokumentation ist Kern jeder Compliance-Prüfung. Wir stellen sicher, dass alle Prüfungshandlungen, Feststellungen und Maßnahmen gemäß den Anforderungen der Strafprozessordnung und des Geldwäschegesetzes aufgezeichnet werden.
Risikobewertung und Compliance-Check bei Drittparteien. Wie Unternehmen ihre Lieferketten auf Korruptionsrisiken prüfen müssen.
Prüfleitfaden anfordernAblauf, Rechte und Pflichten des Unternehmens. Was tun bei einem konkreten Verdacht auf Bestechung?
Ermittlungsverfahren einsehenVon Geldstrafen bis zu Haftstrafen – was droht? Die strafrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen und Einzelpersonen.
Strafrahmenanalyse abrufen